Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht – auch Privatrecht genannt – regelt die Rechtsverhältnisse der Menschen (natürliche Personen) und/oder juristischen Personen (Unternehmen wie etwa GmbH) untereinander. Die Parteien des Zivilprozesses (klagende bzw. beklagte Partei) begegnen einander im Zivilverfahren auf gleicher Ebene.
Die für das Zivilrecht grundlegenden Rechtsnormen finden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz ABGB.
Wichtige Elemente in diesem Gesetz sind:
- Eigentums- und Besitzrecht
- Vertragsrecht und Schuldrecht
- Schadenersatzrecht
- Erbrecht
- Familien- und Eherecht
Neben dem ABGB gibt es viele andere, sogenannte Spezialgesetze. Zum Beispiel das Ehegesetz (EheG), welches das Eherecht regelt. Weiters gibt es Gesetze, die zielgruppenspezifische Besonderheiten beinhalten. So regelt beispielsweise das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) die Beziehungen zwischen Konsumenten sowie Unternehmen und gewährt dem Konsumenten dabei einen weitergehenden Schutz als das ABGB. Das Wohnrecht wird im Mietrechts- (MRG), Wohnungseigentums- (WEG) und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) geregelt.
Das allgemeine Zivilrecht begleitet uns daher täglich.