Ich biete Ihnen die Möglichkeit eines unverbindlichen Erstgesprächs. Bei diesem Termin erörtern wir die rechtlichen Möglichkeiten Ihres Anliegens.
Das Erstgespräch erfolgt zu einem reduzierten Stundensatz von EUR 75,00 bruttopro angefangener Viertelstunde und ersuche ich in bar direkt in meiner Kanzlei zu begleichen (keine Bankomatkartenzahlung möglich).
Für weitere Beratungen wird das Honorar gesondert vereinbart.
Gerne kann die Rechtsberatung über Ihre Rechtschutzversicherung abgerechnet werden, sofern Rechtschutzdeckung besteht (Zürich-Versicherte ersuche ich vorab die Deckung abzuklären.)
Bitte notieren Sie untenstehend bei „Meine Mitteilung“ in kurzen Worten, in welcher Angelegenheit Sie meine Beratung wünschen!
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