Vollmacht und Honorar, Widerrufsrecht

Honorarvereinbarung

Der Honoraranspruch des Rechtsanwaltes ergibt sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber (Mandanten) getroffenen Honorarvereinbarung, welche in meinem Vollmachtsformular enthalten ist. Diese Vollmacht stellt eine Generalvollmacht dar, die allerdings nur im Umfang des tatsächlich erteilten Auftrags (Mandat) verwendet werden darf.

Das österreichische Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)

Besteht zwischen Rechtsanwalt und Mandant keine Vereinbarung über die Honorarabrechnung, gelangen die gesetzlichen Bestimmungen des RATG zur Anwendung.

Die allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK)

Sollte das RATG nicht zur Anwendung gelangen, gebührt dem Rechtsanwalt ein angemessenes Honorar nach den AHK. Diese werden für die Beurteilung über die Angemessenheit des rechtsanwaltlichen Honorars herangezogen

Stundensatz / Pauschalhonorar / Erfolgszuschlag

Stundensatz

Sofern ich mit Ihnen eine Abrechnung nach Zeit (Stundensatz) vereinbart habe, wird – abhängig von der Komplexität der Causa – die Höhe des Stundensatzes mit Ihnen vereinbart. Die kleinste verrechenbare Zeiteinheit beträgt dabei 5 Minuten. Bei Obsiegen in einem Gerichtsverfahren erhalten Sie die Rechtsanwaltskosten auf Basis des RATG ersetzt.

Pauschalhonorar

Bei dieser Art der Honorarabrechnung nenne ich Ihnen ein fixes Honorar für meine zu erbringenden Leistungen, etwa für die Erstellung von Mietverträgen, Gesellschaftsverträgen oder Kaufvertragsabwicklungen. Barauslagen (dazu weiter unten) werden gesondert verrechnet.

Erfolgshonorar

Dieses gilt grundsätzlich zum sonstigen Honorar als vereinbart, etwa für den Fall eines Freispruchs oder Verfahrenseinstellung in Strafsachen.

Umsatzsteuer (UST)

Alle Honorarangaben verstehen sich als Nettobeträge. Zum Nettohonorar ist die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 20%) hinzuzurechnen. Bei ausländischen Mandanten gelten besondere Bestimmungen, die gesondert vereinbart werden.

Gebühren, Kopien, Sonstige Barauslagen

Mit einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ist die Entrichtung gesetzlicher Gerichts- und Verwaltungsgebühren verbunden. Diese Aufwendungen sind nicht im Honorar enthalten, sondern werden als sogenannte „Barauslagen“ diesem hinzugerechnet. Bei gewissen Barauslagen ist die gesetzliche Umsatzsteuer noch hinzuzurechnen. Ebenso werden Porti und Kopien, sowie Fahrt- und Übernachtungsspesen bei auswärtigen Terminen gesondert nach Aufwand verrechnet.

Evidenzhaltung von Akte

Sollten Sie die Evidenzhaltung Ihrer Angelegenheit wünschen, weil etwa Ihre Ansprüche zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden sollen oder Sie erst später mit Ansprüchen konfrontiert werden könnten, so stellt dies eine rechtsanwaltliche Leistung dar, welche einen Honoraranspruch begründet.

Rechtschutzversicherung

Ich bin Vertragsanwalt zahlreicher Rechtschutzversicherungen. Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass diese meine Kosten, allfällige Gerichtskosten etc. und die Kosten Ihres Gegners übernimmt.

In welchen Rechtsangelegenheiten und in welchem Umfang dies erfolgt, richtet sich nach Ihrem jeweiligen Rechtschutzversicherungsvertrag. Bitte beachten Sie, dass es bei vielen Rechtschutzversicherungen einen sogenannten Selbstbehalt gibt. Ebenso gibt es sogenannte Nettoverträge, sodass Ihrerseits die von mir ausgewiesene Umsatzsteuer zu begleichen ist. Weiters ist die Versicherungssumme zu beachten, die die Höchstleistung der Versicherung begrenzt. Besonders bei hohen Streitwerten kann es rasch zu einer Ausschöpfung der Versicherungssumme kommen. Es könnte daher der Fall eintreten, dass Sie bei einem Prozessverlust den Differenzbetrag zwischen Kostenersatz seitens der Versicherung und meinem tatsächlichen Honorar aus Eigenem zu tragen haben. Gerne berate ich Sie jedoch im Vorfeld hierzu.

Verfahrenshilfe

Sollten Sie nicht über ausreichendes Vermögen verfügen, um sich in einem Verfahren von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, besteht die Möglichkeit bei Gericht einen Antrag auf Verfahrenshilfe zu stellen. Genauere Informationen erhalten Sie bei dem Bezirksgericht Ihres Wohnsitzes.

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den Mandatsvertrag zu widerrufen, sofern dieser über das Internet, Telefon, Telefax oder Haustürgeschäft zu Stande gekommen ist. Die Widerrufsfrist läuft ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, ersuche ich Sie eine eindeutige Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, den Mandatsvertrag zu widerrufen, an mich zu richten:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Daniela C. SCHIESL-MÜLLER Schubertstraße 4/1, 2100 Korneuburg

Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Gerne kann ich vor Ablauf der Widerrufsfrist für Sie tätig werden, diesfalls ist jedoch Ihrerseits ein Verzicht auf das Widerrufsrecht von Nöten.

Wenn Sie mir eine unterfertigte Vollmacht oder Unterlagen zur Bearbeitung übermitteln, ich Sie auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen habe und Sie mich dennoch zur sofortigen Bearbeitung Ihrer Causa auffordern, gilt dies als Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Mandatsvertrag innerhalb der Frist widerrufen, habe ich Ihnen allenfalls bereits erlegte Akontozahlungen abzugsfrei sowie unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Mandatsvertrages in meiner Kanzlei eingegangen ist, zurückzuzahlen. Haben Sie verlangt, dass ich mit meinen rechtsanwaltlichen Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, jedoch nicht auf den Widerruf verzichtet, so ist für diesen Aufwand ein angemessenes Honorar Ihrerseits zu zahlen.

Wenn Sie den nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzt (FAGG) zustande gekommenen Mandatsvertrag widerrufen wollen, dann richten Sie bitte sinngemäß nachstehende Mitteilung an mich.

Muster – Widerrufsformular

An die Rechtsanwaltskanzlei

Dr. Daniela C. SCHIESL-MÜLLER

Schubertstraße 4/1 2100 Korneuburg

per email: office@schieslaw.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (NAME _________________) den von mir/uns abgeschlossenen Mandatsvertrag über die Erbringung folgender rechtsanwaltlicher Leistungen:

………………………………………………….

Beauftragung erfolgte am ………………………… via ……………………… (Email/Telefax/Internet).

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Ort/Datum

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Rechtsanwalt
Dr. Daniela C. Schiesl-Müller
Schubertstraße 4/1, 2100 Korneuburg
M +43 664 523 51 19 | T +43 2262 641 69 | office@schieslaw.at