Ehe- und Familienrecht
sowie Partnerschaftsrecht (Lebensgemeinschaft)
„Mein Haus, mein Auto, mein Geld!“
Dieser Slogan mag auf den ersten Blick witzig klingen, im Scheidungsverfahren erhält er jedoch eine neue Bedeutung.
Das Familienrecht, zu dem das Scheidungsrecht zählt, ist auch für erfahrende Anwälte stets ein sensibler Rechtsbereich. Geht es bei Scheidungen doch oftmals um Existenzen, das eingestehen, dass die Ehe gescheitert ist sowie in weiterer Folge um die Klärung der Frage: „wer bekommt die Kinder?“
Bereits im Vorfeld der Eheschließung können wichtige Dinge wie die Aufteilung bestimmter Vermögensgegenstände, sowie die Klärung des Wohnrechts in der Ehewohnung in einem Ehevertrag geregelt werden. Dabei soll jedoch erwähnt werden, dass ein Ehevertrag für die Gerichte ein Anhaltspunkt, nicht aber zwingende Normen darstellen, an die sich Gerichte zu halten haben. In besonderen Fällen besteht für das Gericht durchaus die Möglichkeit entgegen dem im Ehevertrag Geregelten zu entscheiden.
Ich berate Sie gerne hinsichtlich der Erstellung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträge und Obsorgevereinbarungen.
Im Falle einer Trennung helfe ich Ihnen eine einvernehmliche Lösung zu finden oder – wenn es nicht anders geht – Ihrer Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.