Schadenersatz

Das Schadenersatzrecht umfasst die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen, die Ihnen jemand aufgrund eines schädigenden Ereignisses zufügt. Dies können beispielsweise ein Vertragsbruch, ein Verkehrsunfall und eine daraus resultierende Körperverletzungen sein. Droht Ihnen durch das Verhalten eines anderen ein Schaden, so sind Sie nicht schutzlos: es stehen Ihnen Unterlassungsansprüche gegen alle zu, die Sie rechtswidrig gefährden.

Im Zuge der Abwicklung der Schadenersatzfälle sehe ich es als meine Aufgabe, für Sie die Korrespondenz mit diversen Versicherungen und/oder Krankenanstalten zu übernehmen.

Ich unterstütze Sie daher sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche vor Gericht, als auch bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.

Erteilen Sie mir alle Informationen und danach arbeite ich nach dem Motto „lassen Sie mich nur machen!“

ERSTGESPRÄCH | TERMINVEREINBARUNG

Ich biete Ihnen die Möglichkeit eines unverbindlichen Erstgesprächs. Bei diesem Termin erörtern wir die rechtlichen Möglichkeiten Ihres Anliegens. Das Erstgespräch erfolgt zum reduzierten Stundensatz von EUR 54,00 brutto pro angefangener Viertelstunde. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme! 

Rechtsanwalt Dr. Daniela C. Schiesl-Müller
Kanzleisitz: Schubertstraße 4/1, 2100 Korneuburg
M +43 664 523 51 19
T +43 2262 641 69
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